Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 verschärft die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Viele Bauherren und Hausbesitzer müssen nun investieren, damit ihr Haus den neuen Regelungen gerecht wird. Doch ein Großteil der betroffenen Immobilienbesitzer weiß gar nichts von seinen Nachrüstpflichten. Dabei drohen bei Nichtbeachtung empfindliche Geldbußen. Diese Vorschriften der EnEV 2014 sollten Bauherren und Hausbesitzer kennen.
Die neue EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai in Kraft. Doch offenbar wissen viele Hausbesitzer überhaupt nicht, dass sie bis Ende 2015 in eine neue Heizung oder eine verbesserte Wärmedämmung investieren müssen.
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Viele Hausbesitzer kennen die Nachrüstpflichten der EnEV 2014 nicht
Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative Studie „Marktmonitor Immobilen 2014“. Im Auftrag des Immobilienportals Immowelt hat ein Team der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen um Studienleiter Professor Stephan Kippes unter anderem 466 zufällig ausgewählte Makler, Bauträger und andere Immobilienspezialisten in ganz Deutschland befragt. Das Ergebnis: 76 Prozent der deutschen Makler gab an, dass ihre Kunden nicht über die Nachrüstpflichten Bescheid wissen.
EnEV 2014 verbietet den Betrieb vieler alter Heizungen
Zumindest eine der beiden wichtigsten Neuerungen für Bestandsgebäude – die Austauschpflicht für alte Heizungen und die Präzisierungen der Pflicht zur Wärmedämmung der obersten Geschossdecke – dürfte auch einen Großteil der Unwissenden betreffen. „Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind“, erklärt die Verbraucherzentrale (VZ) Energieberatung. Stichtag ist der 1. Januar 2015. Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen bis dahin ausgetauscht werden.